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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2008 - 8 C 10645/07   

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https://dejure.org/2008,39693
OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2008 - 8 C 10645/07 (https://dejure.org/2008,39693)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.02.2008 - 8 C 10645/07 (https://dejure.org/2008,39693)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - 8 C 10645/07 (https://dejure.org/2008,39693)
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  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2008 - 8 C 10645/07
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass sich auch die Rückwirkung nach Beseitigung von Form- und Verfahrensfehlern nicht als eine materielle Änderung des Bebauungsplans darstellt (BVerwG, Urteil vom 10. August 2000, NVwZ 2001, 203 und juris, Rdnr. 23 a.E.).

    Für die Wirksamkeit der Fehlerbehebung kommt es darauf jedoch nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. August 2000, a.a.O., Rdnr. 17).

    Dies ist - ausnahmsweise - der Fall, wenn sich die Verhältnisse so grundlegend verändert haben, dass der Bebauungsplan inzwischen einen funktionslosen Inhalt hat oder das ursprünglich unbedenkliche Abwägungsergebnis unhaltbar geworden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. August 2000, a.a.O., Rdnr. 17).

  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 BN 41.03

    Ausgehen von Gefahren von einer ehemaligen Gemeindemülldeponie - Außerkraftsetzen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2008 - 8 C 10645/07
    Die gegen dieses Urteil eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 BN 41.03 - zurück.
  • BVerwG, 16.01.2003 - 4 CN 8.01

    Normenkontrolle, verwaltungsgerichtliche; Rechtsverordnung; Verordnungsänderung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2008 - 8 C 10645/07
    Hierüber durfte der Senat gemäß § 47 Abs. 5 Satz 1 VwGO durch Beschluss entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2003, BVerwGE 117, 313 und juris, Rdnr. 25 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 8 A 10036/02
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2008 - 8 C 10645/07
    Die durch die nachträgliche Ausfertigung des Bebauungsplans und die Durchführung der sich daran anschließenden Verfahrensschritte (Neubekanntmachung) bewirkte Heilung des Verfahrensfehlers führt nur dann nicht zur Gültigkeit des Bebauungsplans, wenn dieser aus inhaltlichen Gründen bezogen auf das Ergebnis der Abwägung unwirksam ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 7. März 2002 - 8 A 10036/02.OVG -, veröffentl. in ESOVGRP).
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